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Gemeindeversammlung

22. November 2023, 20.00 Uhr

Ort

Schulhaus Zweigärten
Embracherstrasse 11
8425 Oberembrach

Kontakt

Frank Meyenberg, Gemeindeschreiber
frank.meyenberg@oberembrach.ch

Informationen

Beschreibung

Einladung zu den Gemeindeversammlungen

Gemeinderat und Primarschulpflege laden alle Stimmberechtigten der Gemeinde
Oberembrach zu den Gemeindeversammlungen ein am

 

Traktanden

A.      Politische Gemeinde

  1. Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit Bau- und Zonenordnung und Siedlungsrichtplan

            Antrag auf Genehmigung

  1. Objektkredit für den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestelle Oberembrach Dorf im Betrag von Fr. 658‘000.00 inkl. MwSt.

           Antrag auf Genehmigung

  1. Budget 2024

          Antrag auf Abnahme

  1. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz                    

 

          *** Ende des geschäftlichen Teils ***

 

B.      Primarschulgemeinde

  1. Objektkredit im Betrag von Fr. 670'000.00 inkl. MwSt. für die Dachsanierung des Schulhauses
    Antrag auf Genehmigung
  1. Budget 2024

           Antrag auf Abnahme

  1. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz                                

 

          *** Ende des geschäftlichen Teils ***

 

Jeweils im Anschluss an den geschäftlichen Teil der Gemeindeversammlungen werden Gemeinderat bzw. Primarschulpflege über aktuelle Themen berichten. Eine generelle Beratung über diese Informationen findet indessen nicht statt.

Die Akten liegen ab dem 7. November 2023 in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Der beleuchtende Bericht kann ab diesem Datum unter www.oberembrach.ch / Politik / Gemeindeversammlung heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Nach den Gemeindeversammlungen lädt die Primarschulpflege mit einem Apéro zum Austausch zwischen den Teilnehmenden und Behörden ein.

Gemeinderat und Primarschulpflege Oberembrach

Voraussetzungen

 Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 18 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im Voraus. Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.

 

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Dokumente

Name
GV-Broschuere_November_2023 Download 0 GV-Broschuere_November_2023
Budget_2024_Gemeinde Download 1 Budget_2024_Gemeinde
Budget_Schule_2024 Download 2 Budget_Schule_2024
Studie_Schulhaus_Oberembrach Download 3 Studie_Schulhaus_Oberembrach