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Gemeindeversammlung

14. Juni 2023, 20.00 Uhr

Ort

Schulhaus Zweigärten
Embracherstrasse 11
8425 Oberembrach

Kontakt

Frank Meyenberg, Gemeindeschreiber
gemeindeschreiber@oberembrach.ch

Informationen

Beschreibung

Einladung zu den Gemeindeversammlungen

Gemeinderat und Primarschulpflege laden alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach zu den Gemeindeversammlungen ein am

Mittwoch, 14. Juni 2023, 20.00 Uhr, im Primarschulhaus Zweigärten.

Traktanden:

A.      Primarschulgemeinde:

  1. Jahresrechnung 2022

Antrag auf Genehmigung

  1. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz

          *** Ende des geschäftlichen Teils ***

Im Anschluss an den geschäftlichen Teil der Gemeindeversammlung wird die Primarschulpflege über aktuelle Themen berichten. Eine generelle Beratung über diese Informationen findet indessen nicht statt.

B.      Politische Gemeinde:

  1. Jahresrechnung 2022
    Antrag auf Genehmigung
  2. Bauabrechnung flankierende Massnahmen Jakob Bosshart-Strasse
    Antrag auf Genehmigung
  3. Bauabrechnung flankierende Massnahmen Madlikonerstrasse StürzikonAntrag auf Genehmigung
  4. Rahmenkredit von brutto Fr. 750'000.00 für die Umsetzung von Massnahmen mit dem Ziel der Offenhaltung der Eigentalstrasse
    Antrag auf Genehmigung
  5. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz                    

          *** Ende des geschäftlichen Teils ***

Im Anschluss an den geschäftlichen Teil der Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat über aktuelle Themen berichten. Eine generelle Beratung über diese Informationen findet indessen nicht statt.

Die Akten liegen ab 30. Mai 2023 in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Der beleuchtende Bericht kann ab diesem Datum unter www.oberembrach.ch / Politik / Gemeindeversammlung heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlungen lädt die Primarschulpflege mit einem Apéro zum Austausch zwischen den Teilnehmenden und Behörden ein.

Gemeinderat und Primarschulpflege Oberembrach
Voraussetzungen

Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 18 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im Voraus. Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.

 

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Dokumente

Name
GV-Broschuere_Juni_2023.pdf Download 0 GV-Broschuere_Juni_2023.pdf
Jahresrechnung_2022_Gemeinde_Antrag_GV.pdf Download 1 Jahresrechnung_2022_Gemeinde_Antrag_GV.pdf
Jahresrechnung_2022_Schule_Antrag_GV.pdf Download 2 Jahresrechnung_2022_Schule_Antrag_GV.pdf
Protokoll_Politische_Gemeinde_14.06.2023.pdf Download 3 Protokoll_Politische_Gemeinde_14.06.2023.pdf
Protokoll_Primarschulgemeinde_14.06.2023.pdf Download 4 Protokoll_Primarschulgemeinde_14.06.2023.pdf