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Hundehaltung

Halten Sie Ihren Hund sicher und korrekt nach den gesetzlichen Pflichten.

Informieren Sie sich untenstehend oder über die Website des Kantons Zürich vor der Anschaffung eines Hundes über die daraus entstehenden Pflichten.

Administrative Pflichten

Vor der Übernahme

  • Ersthundehaltende müssen sich über die Gemeinde in der nationalen Hundedatenbank AMICUS als Hundehaltende erfassen lassen. Anschliessend werden die Personen-ID und das Passwort per Post zugestellt, mit dem man sich dann unter amicus.ch einloggen kann.
  • Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens einer Million Franken abschliessen.
     

Nach der Übernahme

  • Mikrochip-Implantierung und Registrierung in AMICUS des Hundes durch den Tierarzt innert 10 Tagen, falls noch nicht erfolgt.
  • Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 10 Tagen.
  • Jährliche Begleichung der Hundesteuer von Fr. 120.00
     

Obligatorische Hundekurse

Seit der Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung des Kantons Zürich per 1. Juni 2025 müssen Hundehaltende nachstehende obligatorische Kurse absolvieren. Die Kurse müssen bei einem vom Kanton Zürich anerkannten Hundeausbildenden besucht werden.
 

  • Theoretische Ausbildungskurs
    Ersthundehaltende müssen einen Theoriekurs absolvieren. Der Kurs inkl. Prüfung kann frühestens ein Jahr vor der Übernahme und muss spätestens innert 2 Monaten nach der Übernahme eines Hundes abgeschlossen sein. Bei Zuzug mit einem Hund in den Kanton Zürich muss der theoretische Ausbildungskurs ebenfalls absolviert werden, wenn der Halter den Hund noch nicht länger als 6 Monate hat. Der Kurs dauert ca. 2 Stunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
     
  • Praktischer Ausbildungskurs
    Die praktische Hundeausbildung gilt für alle Hunderassen. Sie wird pro Hund/Halter-Team absolviert. D.h. übernehmen Sie einen Hund, der die praktische Hundeausbildung mit dem vorgängigen Halter bereits absolviert hat, müssen Sie mit diesem Hund zusammen dennoch die praktische Hundeausbildung absolvieren. Der Hund muss für den Kurs mindestens 6 Monate alt sein. Wird ein Hund übernommen, der älter als 10 Jahre ist, entfällt die Kurspflicht. Der Kurs muss innert einem Jahr nach der Übernahme des Hundes oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich absolviert sein. Er beinhaltet sechs Lektionen à 60 Minuten und ist erfolgreich bestanden, wenn die Lernziele erreicht werden.
     

Allgemeines

Für ein sicheres und respektvolles Zusammenleben von Mensch und Tier bitten wir Sie, sich verantwortungsvoll mit Ihrem Hund im öffentlichen Raum zu bewegen. Beachten Sie Zutrittsverbote und Leinenpflichten und beseitigen Sie den Hundekot korrekt. Verhaltensregeln für Hundehaltende und Nichthundehaltende finden Sie unter codex-hund.ch.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.

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