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Identitätskarte

Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. 

Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei den Einwohnerdiensten beantragt werden.

Bitte bringen Sie folgendes mit:

 

Die Identitätskarte muss persönlich beantragt werden. Eine Stellvertretung ist nicht möglich, das auch für minderjährige Kinder und Jugendliche. Diese müssen zusätzlich von einem Elternteil bzw. der Inhaberin oder dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.

Gebühren
Identitätskarte für Erwachsene sind 10 Jahre gültig und kosten CHF 70.00.
Identitätskarte für Minderjährige sind 5 Jahre gültig und kosten CHF 35.00.

(Die Gebühren für die Identitätskarte mit Chip sind gleich hoch.)

Die Ausstellung dauert in der Regel zwischen sieben und zehn Arbeitstagen.

Biometrische Identitätskarte mit Chip
Die biometrische Identitätskarte kann nicht bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Sie enthält einen Chip. Auf diesem Chip werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.

Reisen in die EU: was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. 

Notpass
Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen. Dieser ist persönlich beim kantonalen Passbüro oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.

Pass und Kombiangebot (Pass und Identitätskarte mit oder ohne Chip)
Der Reisepass und das Kombiangebot müssen direkt beim Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden. Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. 

Weitere Informationen 
Weitere Informationen finden Sie beim Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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