Einwohnerdienste: Ausländischen Führerausweis umtauschen
Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umschreiben. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.
Wenn Sie beruflich in der Schweiz Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D und D1 oder zum Personentransport fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt besitzen. Nötige Unterlagen
Bei erstmaliger Anmeldung für einen ausländischen Führerausweis
Wenn Sie noch keinen Schweizer Führerausweis hatten Wir müssen Sie persönlich identifizieren (Schweizer/innen: Identitätskarte oder Pass im Original, Ausländer/innen: Ausländerausweis im Original). Dafür verrechnen wir Ihnen eine Gebühr von CHF 20.00. Sie müssen an folgendem Ort vorbeigehen
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