Kopfzeile

Inhalt

Einwohnerdienste: Ausländischen Führerausweis umtauschen

Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umschreiben. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.

Wenn Sie beruflich in der Schweiz Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D und D1 oder zum Personentransport fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt besitzen.

Nötige Unterlagen
  • Formular «Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises»
  • Sehtest (direkt auf dem Formular)
  • Farbiges Passfoto (direkt auf dem Formular)
  • Bei Schweizerinnen und Schweizern: Identitätskarte oder Pass im Original
  • Bei Ausländerinnen und Ausländern: Ausländerausweis im Original Ausländischer Führerausweis im Original
  • Übersetzung (Konsulat oder Botschaft), falls der Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist

Bei erstmaliger Anmeldung für einen ausländischen Führerausweis
  • Farbiges Passfoto
  • Bestätigung Ihrer Identität

Wenn Sie noch keinen Schweizer Führerausweis hatten
Wir müssen Sie persönlich identifizieren (Schweizer/innen: Identitätskarte oder Pass im Original, Ausländer/innen: Ausländerausweis im Original). Dafür verrechnen wir Ihnen eine Gebühr von CHF 20.00.

Sie müssen an folgendem Ort vorbeigehen
  • Bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde – das Umtauschgesuch wird dann direkt an das zuständige Strassenverkehrsamt weitergeleitet.

Aktionen