Steuern: Einzahlungsscheine bestellen
Hier können Sie zusätzliche ESR-Einzahlungsscheine für Ihre Steuerzahlungen bestellen. (Bereits defintiv veranlagte Steuern sind jedoch grundsätzlich innert 30 Tagen ab Rechnungstellung zu begleichen)
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Zuständige Instanz: Finanz- und Steuerabteilung
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