Steuern: Fristerstreckung Steuererklärung
Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch i n n e r h a l b der A b g a b e f r i s t das Online-Gesuch um Fristerstreckung an das Gemeindesteueramt. Verfallene und bereits gemahnte Fristen können nicht mehr erstreckt werden!
Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des laufenden Steuerjahres. Briefliche Gesuche sind ebenfalls zulässig, werden im Normalfall aber nicht rückbestätigt. Dies ist nur beim Online-Formular möglich, falls die E-Mail-Adresse angegeben wird. Aktionen
Zuständige Instanz: Finanz- und Steuerabteilung
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