Tipps | Brennbare Abfälle aus Privathaushalten, die wegen ihrer Form und Grösse nicht in gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken entsorgt werden können, gelten als Sperrgut. Das Sperrgut ist je nach Gewicht mit Sperrgutmarken zu versehen und kann der normalen Hauskehricht-Abfuhr mitgegeben werden. (Pro 5 kg eine Marke) | |
Gebühren | Sperrgutmarke Fr. 2.--/5kg |
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