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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

26. Juni 2026

Aufgrund der steigenden Waldbrandgefahr gilt ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Verhaltensregeln:

  • Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
  • Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) gilt ein Abstand von 200 Meter zum Waldrand.
  • Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).

 

Die Grillstellen in Oberembrach werden entsprechend gekennzeichnet und dürfen nicht benutzt werden.

Dieses Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf.

Wir danken Ihnen für das Einhalten der geltenden Regeln zur Vermeidung von Waldbränden.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe