Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Um Wildtiere zu schützen, besteht jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.
Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Waldrand definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter zh.ch/hundeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und codex-hund.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..