Pflanzenrückschnitt im Strassenraum
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind angehalten, Pflanzen entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten zurückzuschneiden. Der Rückschnitt dient der Verkehrssicherheit und schützt entsprechend auch vor allfälligen rechtlichen Auseinandersetzungen.
Bäume, Sträucher und Hecken dürfen bis auf eine Höhe von 4.50 m nicht in den Strassenraum hineinragen. Im Bereich von Trottoirs beträgt die Mindesthöhe 2.65 m.
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Gemeindewerke Oberembrach
Zugehörige Objekte
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