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Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte

Verpflichtungserklärung:

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/-in in die Schweiz einladen. Was müssen Sie tun?

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein.

  • Die schweizerische Auslandvertretung eröffnet nach Antragstellung (Visumsantragsformular) ein entsprechendes Verfahren und übergibt der ausländischen Person das kostenlose Formular "Verpflichtungserklärung".
  • Die ausländische, antragstellende Person übermittelt das Formular an die Garantin oder den Garanten. Die Kopie muss gut lesbar sein, mit dem Handy fotografierte und übermittelte Verpflichtungserklärungen sind schlecht lesbar und werden vom Migrationsamt deshalb nicht akzeptiert.

Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen (wenn verheiratet, wird die Unterschrift von beiden Ehegatten verlangt) Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich beim Einwohnerdienst Oberembrach vor. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme gegeben sind und senden es anschliessend an das Migrationsamt des Kantons Zürich.

Bitte bringen Sie mit:

  • Verpflichtungserklärung
  • Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Sollte kein Barvermögen von über 30'000 Franken vorhanden oder nicht belegbar sein:
    - Lohnabrechnung der Garantin oder des Garanten über die letzten drei Monate.
    - Reiseversicherung*
  • wenn die schweizerische Auslandvertretung eine Reiseversicherung verlangt (siehe bei der Verpflichtungserklärung zu oberst ja oder nein), die Reiseversicherung* mitbringen
  • Fr. 60.- (seit 01.11.2016) pro Verpflichtungserklärung

*Reiseversicherung: Mindestabdecksumme: 30'000 Euro oder 50'000 Franken. Die Versicherung muss im gesamten Schengenraum und während der Gesamtgültigkeitsdauer des Visums gültig sein. Die Versicherung muss ihren Sitz oder eine Filiale in einem EU-oder EFTA-Mitgliedstaat haben und über eine Bewilligung zum Abschluss von Reisekrankenversicherungen verfügen.

(Liste der Gesellschaften mit entsprechender Bewilligung)

Falls ein Verfahren nicht durch die schweizerische Auslandvertretung eröffnet ist, wird die Verpflichtungserklärung seitens Migrationsamtes nicht bearbeitet. Diese Erklärung wird der Garantin oder dem Garanten mit einer Mitteilung zurückgeschickt.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 20 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum nun erteilt wird.

Migrationsamt des Kantons Zürich (Verpflichtung)
Verpflichtungserklärung Staatssekretariat für Migration SEM
Schweizer Vertretungen in Ausland

Preis

Fr. 60.00

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