Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 - 2033
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl 2027 – 2033 auf den 28. Februar 2027 festgesetzt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt.
Gemäss Art. 6 Ziff. 4 der Gemeindeordnung sind die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter an der Urne zu wählen.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR).
Wählbar als Friedensrichterin bzw. Friedensrichter ist jede stimmberechtigte Person, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 25. November 2026, 16.30 Uhr beim Gemeinderat, Pfungenerstrasse 11, 8425 Oberembrach eingereicht werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden am 4. Dezember 2026 im Mitteilungsblatt Embrachertal publiziert. Innert sieben Tagen, bis zum 11. Dezember 2026, 11.30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Die definitiven Wahlvorschläge werden am 18. Dezember 2026 im Mitteilungsblatt Embrachertal publiziert.
Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 5. März 2027 amtlich publiziert.
Formulare für Wahlvorschläge können auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website www.oberembrach.ch heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Oberembrach
Zugehörige Objekte
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| Formular Wahlvorschlag Friedensrichteramt (PDF, 83 kB) | Download | 0 | Formular Wahlvorschlag Friedensrichteramt |