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Eigentalstrasse: Oberembrach verzichtet auf Weiterzug ans Verwaltungsgericht

14. Juli 2026

Der Gemeinderat Oberembrach hat beschlossen, das Urteil des Baurekursgerichts vom 11. Juni 2026 nicht an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterzuziehen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid sind die Aussichtslosigkeit auf ein anderes Urteil durch eine nächste gerichtliche Instanz sowie die Pflicht der Gemeinde, verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern umzugehen.

Mit dem Entscheid endet der juristische Weg der Gemeinde Oberembrach gegen die geplante Sperrung der Eigentalstrasse für den motorisierten Individualverkehr im Sommer 2027.

Demokratischen Auftrag ernst genommen

Der Gemeinderat Oberembrach hat sich während der vergangenen Jahre mit grossem Engagement für den Erhalt der Eigentalstrasse in ihrer heutigen Form eingesetzt. Anlass dazu war der klare politische Auftrag der Stimmberechtigten sowie der bewilligte Rahmenkredit zum langfristigen Erhalt der Eigentalstrasse.

Gemeinsam mit den Partnergemeinden wurden nach Auffassung des Gemeinderates sämtliche verhältnismässigen Möglichkeiten ausgeschöpft, um eine Offenhaltung der Eigentalstrasse zu erreichen. Dazu gehörten die Mobilisierung der Bevölkerung, öffentliche Informationsveranstaltungen und Demonstrationen, intensive Gespräche mit den zuständigen Verwaltungsstellen und dem Baudirektor des Kantons Zürich sowie politische Vorstösse auf kantonaler Ebene. Parallel dazu wurden juristische Gutachten eingeholt und verschiedene rechtliche Optionen sorgfältig geprüft.

Nachdem sämtliche politischen Bemühungen erfolglos geblieben waren, blieb als letzter Schritt nur noch der Rechtsweg. Deshalb entschied sich die Gemeinde im Herbst 2025 gemeinsam mit Nürensdorf, ihre früheren Beschlüsse zu widerrufen, was aufgrund der Rekurse des Kantons und der Naturschutzverbände zu einer gerichtlichen Beurteilung geführt hat.

Gericht sieht keine Grundlage für den Widerruf

Das Baurekursgericht hat diesen Widerruf nun aufgehoben. Es kommt unter anderem zum Schluss, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf nicht erfüllt seien, sich die massgebenden Verhältnisse seit 2017 nicht wesentlich verändert hätten und der angestrebte Zweck mit dem Widerruf ohnehin nicht erreicht werden könne, weil ein Teil der betroffenen Strasse im Eigentum des Kantons Zürich steht.

Der von der Gemeinde beigezogene Rechtsvertreter wertet das Urteil so, dass eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht faktisch keine Erfolgsaussichten hat.

Verhältnismässige Möglichkeiten ausgeschöpft

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass damit die Hoffnung zahlreicher Einwohnerinnen und Einwohner enttäuscht werden. Gerade deshalb wurde sehr sorgfältig geprüft, ob der Rechtsweg weitergeführt werden soll.

Nach Abwägung aller Umstände ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde ihre politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Ein Weiterzug an das Verwaltungsgericht würde erhebliche zusätzliche Kosten verursachen, ohne dass realistische Chancen auf eine Änderung des Urteils bestehen oder das eigentliche Ziel, nämlich die Offenhaltung der Eigentalstrasse, erreicht werden könnte. Damit würde das Gebot der Verhältnismässigkeit verletzt.

Der Gemeinderat hält deshalb fest: Er hat den politischen Auftrag aus der Bevölkerung ernst genommen und sich während mehreren Jahren mit Nachdruck für den Erhalt der Eigentalstrasse eingesetzt. Gleichzeitig ist er verpflichtet, die finanziellen Mittel der Gemeinde sorgfältig und verantwortungsvoll einzusetzen. Vor diesem Hintergrund verzichtet die Gemeinde Oberembrach auf einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht.

Zukunft der Allianz «Unser Eigental»

Die im Frühling 2024 gegründete Allianz «Unser Eigental» bleibt im Moment bestehen. Die drei beteiligten Gemeinden Oberembrach, Nürensdorf und Kloten werden Ende August gemeinsam über die zukünftige Ausgestaltung und Funktion der Allianz entscheiden.

Unabhängig davon bleibt der Schutz der Quartiere und Weiler vor möglichem Ausweich- und Schleichverkehr ein wichtiges Anliegen. Auch eine für die Bevölkerung verträgliche Umsetzung der Schliessung und flankierender Massnahmen durch den Kanton muss sichergestellt werden. Aus Sicht der Gemeinde besteht in diesen Bereichen weiterhin erheblicher Handlungsbedarf seitens des Kantons.

Dem Gemeinderat ist es wichtig, für weiterführende Fragen zum Dossier «Offenhaltung Eigentalstrasse» persönlich zur Verfügung zu stehen. Sie können dafür gerne mit Gemeindepräsident Michael Gerschwyler unter 079 948 30 01 Kontakt aufnehmen.

Gemeinderat Oberembrach

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Baurekursgericht des Kantons Zürich, Entscheid vom 11. Juni 2026 (PDF, 149 kB) Download 1 Baurekursgericht des Kantons Zürich, Entscheid vom 11. Juni 2026