Kopfzeile

Inhalt

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) Oberembrach

19. Mai 2026

Die Gemeinde Oberembrach gründet eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Seit dem 1. Januar 2026 kann in LEG Strom lokal produziert und genutzt werden. EKZ bietet unter dem Namen Gemeinsamstrom eine ganzheitliche Lösung an, bei der alle vom lokalen Stromangebot profitieren können und damit einen aktiven Beitrag zu einer nachhaltigen Gestaltung der Energiewende beitragen.

Das Ziel ist es, möglichst viele Produzenten und Bezüger für die LEG zu gewinnen, damit der Strom lokal produziert und genutzt werden kann.

An der LEG teilnehmen können sämtliche Stromproduzenten (Photovoltaikanlagen-Betreibende) und alle Strombezüger. Für den Strombezug gelten in der LEG die Tarife gemäss dem EKZ Basistarif. Ein allfälliger Aufpreis (Naturstrom basic +1 Rp. / kWh, Naturstrom star +3 Rp,/kWh, Generationenstrom +5 Rp. / kWh) entfällt. 

Für die Einlieferung von Strom in die LEG wird wie folgt vergütet (Rp. / kWh): 

Leistung der Anlage Jan.-März Apr.-Juni Juli-Sept. Okt.-Dez.
bis zu 30 kWp 11.97 9.00 9.00 11.97
von > 30 bis 100 kWp 10.64 7.20 7.20 10.64
> 100 kWp 9.31 6.30 6.30 9.31

Die Teilnahme an der LEG ist für sämtliche Teilnehmende kostenlos. EKZ Gemeinsamstrom übernimmt die gesamte Administration. Sie als Teilnehmende erhalten die entsprechenden Abrechnungen direkt.

Bis Ende Mai 2026 läuft eine erste Anmeldefrist. Von Ende Mai bis am 1. September läuft die Wartefrist. Während dieser Wartefrist kann man sich nicht anmelden, aber auf die Interessentenliste setzen. Dies führt zu einer Einladung nach Ablauf der Wartefrist. Ab der Anmeldung gilt für die Teilnehmende nochmals eine Wartefrist von einem Monat bis zur produktiven Teilnahme an der LEG.

Weitere Informationen sowie die Links zur Anmeldung und zur Interessentenliste finden Sie unter: EKZ Gemeinsamstrom - LEGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Selbstverständlich können Sie sich mit Fragen auch an die Gemeindeverwaltung wenden.