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Bau: Zustimmung Näherbaurecht

Sofern Sie für Ihr Bauvorhaben ein Näherbaurecht benötigen, füllen Sie die Zustimmung aus, lassen Sie diese von den betroffenen Nachbarn, Grundstücksbesitzern unterschreiben. Ebenfalls durch den/die betroffenen Nachbarn zu unterzeichnen ist 1 kompletter Plansatz.
Das Näherbaurecht sowie ein unterschriebenen Plansatz reichen Sie zusammen mit Ihrem Baugesuch in entsprechender Anzahl bei der Gemeindeverwaltung, zuhanden des Bauamtes ein.

Benötigte Baugesuchs-Exemplare
  • Anzeigeverfahren 3-fach
  • ordentliches Verfahren mind. 4-fach und je nach tangierte kantonale Abteilung (Gewässer, Landwirtschaft, Strassen etc.) ein weiteres Exemplar

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