Einwohnerdienste: Aufenthaltsausweis zum Wochenaufenthalt (ehem. Heimatausweis)
Mit dem Ausweis regeln Sie bei den Einwohnerdiensten des Wochenaufenthaltsortes Ihren Wochenaufenthalt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden u.a. die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht etc. verbleibt in Oberembrach. Aktionen
Verantwortliche Person: Daniela Germann Zuständige Instanz: Einwohnerdienste
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