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Abwasserentsorgung

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Gebühren. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an uns.

Abwassergebühren

 

Grundgebühr je Haushalt/Gewerbe Fr. 220.00
Abwasssergebühr je m3 Fr.     3.40
Abwasssergebühr mit Regenwassernutzung Fr.     3.75
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Abwasseranschlussgebühr 1,5 % der GVZ-Summe
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Ansätze zuzüglich MWST

 

Die Wassergebühren finden Sie unter der Dienstleistung „Wasserversorgung“.

 

Gebietseinteilung Liegenschaftsentwässerung

Gemäss Art. 11 (SEVO) Pflicht zum Unterhalt und zur Anpassung privater Abwasseranlagen, haben die Eigentümer der privaten Abwasseranlagen dafür zu sorgen, dass die Anlagen baulich und betrieblich in einwandfreiem Zustand sind. In den Grundwasserschutzzonen sind die Bestimmung des Schutzzonenreglements zu beachten. 

Gemäss Art. 13 (SEVO) für Kontrollen und Bewilligungen sorgt der Gemeinderat im Rahmen seiner Aufsichtspflicht für die periodische Kontrolle (siehe aktuellen Gebietseinteilungsplan) der öffentlichen und privaten Abwasseranlagen und für die Behebung von Missständen. Die Kosten für die Zustandserhebungen der öffentlichen Abwasseranlagen und der Grundstücksanschlussleitungen (GAL) sowie der Grundleitung bis Hauskante werden durch die Abwassergebühren finanziert.

 

Zugehörige Objekte

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Gebiete Stand Nov2020 Download 0 Gebiete Stand Nov2020
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Abfall
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