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Abmeldung persönlich am Schalter oder eUmzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis


Sie können Ihre Abmeldung persönlich bei uns am Schalter vornehmen oder direkt über den Online-Dienst "eUmzug" einfach von zu Hause aus erledigen.

Preis

gratis

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