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KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht werden seit dem 1. Januar 2013 von einer regionalen Fachbehörde, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wahrgenommen.

Der KESB-Kreis Bülach Nord setzt sich aus folgenden Gemeinden zusammen:
Bachenbülach, Bülach (Sitzgemeinde), Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Hüntwangen, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Lufingen, Oberembrach, Rafz, Rorbas, Wasterkingen, Wil, Winkel

Die KESB ist für folgende Bereiche zuständig:

Erwachsenenschutzmassnahmen
  • Errichtung von Beistandschaften

Kindes- und Jugendschutz (Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung Bülach)
  • Errichtung von gemeinsamen Sorgerechten
  • Errichtung und Beaufsichtigung von Kindesschutzmassnahmen
  • Einleitung des Adoptionsverfahrens
  • Genehmigung von Unterhaltsverträgen
  • Kindesvermögenserfassung und ev. Verwaltung
  • Pflegekinderbewilligung / Aufsicht

Kontakt

KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Grenzstrasse 10
8180 Bülach
Tel. 044 863 15 10
Kontaktformular
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