HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Klicken Sie
hier um die Ergebnisse anzusehen.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.kanton.zh.ch und des Bundes unter
www.admin.ch __________
Bedingungen / VoraussetzungenJede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Sie können von dem Moment an abstimmen, wo Sie die Stimmunterlagen erhalten. Dabei haben Sie drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe:
- Persönlich bis zum Freitag vor dem Abstimmungssontag am Schalter der Gemeindeverwaltung.
- Persönlich am Sonntagmorgen von 09.00 - 10.00 Uhr an der Urne in der Gemeindeverwaltung.
- Brieflich, indem Sie das Stimmkuvert per Post an die Gemeindeverwaltung zurück senden oder es bis spätestens Sonntagmorgen um 10.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Für die briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte genau die anschliessende detaillierte Anweisung.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.