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Waffenerwerbsschein

Seit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 15. August 2019 wird zwischen verbotenen und bewilligungspflichtigen Waffen unterschieden. Für den Erwerb von verbotenen Waffen ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Bewilligungspflichtige Waffen werden mit einem Waffenerwerbsschein erworben.

Informationen zum Waffenrecht:

- Kanton Zürich: Umgang mit Waffen
- Bundesamt für Polizei fedpol: Waffen / Munition

Dem Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins sind folgende Dokumente beizulegen:

- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt

Seit 23. Januar 2023 ist das neue Vorstrafenregister-Gesetz in Kraft und dem Gesuch muss kein Strafregisterauszug mehr beigelegt werden.

Preis

Fr. 50.00 (oder Fr. 20.00 für Waffenbestandteile)

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