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Ausländischen Führerausweis umtauschen

Umtauschfrist

Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umschreiben. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.

Wenn Sie beruflich in der Schweiz Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D und D1 oder zum Personentransport fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt besitzen. 
 

Nötige Unterlagen

  • Formular «Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises» 
  • Sehtest (direkt auf dem Formular)
  • Farbiges Passfoto (direkt auf dem Formular)
  • Bei Schweizerinnen und Schweizern: Identitätskarte oder Pass im Original
    Bei Ausländerinnen und Ausländern: Ausländerausweis im Original
  • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Übersetzung (Konsulat oder Botschaft), falls der Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist
     

Bei erstmaliger Anmeldung für einen ausländischen Führerausweis

  • Farbiges Passfoto
  • Bestätigung Ihrer Identität
     

Wenn Sie noch keinen Schweizer Führerausweis hatten

Wir müssen Sie persönlich identifizieren (Schweizer/innen: Identitätskarte oder Pass im Original, Ausländer/innen: Ausländerausweis im Original). Dafür verrechnen wir Ihnen eine Gebühr von CHF 20.00.


Sie müssen an folgendem Ort vorbeigehen

  • Bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde – das Umtauschgesuch wird  dann direkt an das zuständige Strassenverkehrsamt weitergeleitet.


Weitere Informationen erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: www.stva.zh.ch, Tel.-Nr. Winterthur 058 811 20 00, Zürich-Albisgüetli 058 811 30 00, Regensdorf 058 811 50 00

Preis

CHF 20.00

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