Gemeindeversammlung - VERSCHOBEN AUF 25.11.2020
Ort
Schulhaus ZweigärtenEmbracherstrasse 11
8425 Oberembrach
Informationen
- Voraussetzungen
- Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 18 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im Voraus. Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.