Gemeindeversammlung
Ort
Schulhaus ZweigärtenEmbracherstrasse 11
8425 Oberembrach
Informationen
- Voraussetzungen
- Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 18 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im voraus. Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.
Download
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
GV-Broschuere_Juni_2018.pdf | Download | 0 | GV-Broschuere_Juni_2018.pdf |
GV_Protokoll_Juni_2018.pdf | Download | 1 | GV_Protokoll_Juni_2018.pdf |