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Gemeindeversammlung

24. Juni 2015, 20.00 Uhr

Ort

Schulhaus Zweigärten
Embracherstrasse 11
8425 Oberembrach

Kontakt

Lea Gnädinger, Gemeindeschreiberin
gemeindeschreiber@oberembrach.ch

Informationen

Voraussetzungen
Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 43 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im voraus.Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.

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Dokumente

Name
GV-Broschuere_Juni_2015.pdf Download 0 GV-Broschuere_Juni_2015.pdf
GV_Protokoll_Juni_2015.pdf Download 1 GV_Protokoll_Juni_2015.pdf