Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung enthalten.
Aufgaben: | Gemeindeversammlungen finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt, nämlich: Im Juni: Zur Abnahme der Jahresrechnung des Vorjahres Im November: Zur Abnahme des Voranschlags und zur Festsetzung des Steuerfusses für das Folgejahr Aufgaben nach Bedarf: Bewilligung von Krediten Erlasse und Änderung von Verordnungen Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen Beschluss über Grundstückgeschäfte Beschluss über Einbürgerungsgesuche Behandlung von Anfragen und Initiativen
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Voraussetzungen: | Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 18 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im voraus.Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.
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