Gemeindeversammlung
Ort
Schulhaus ZweigärtenEmbracherstrasse 11
8425 Oberembrach
Informationen
- Voraussetzungen
- Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 43 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im voraus.Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.
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Dokumente
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GV-Broschuere_Juni_2014.pdf | Download | 0 | GV-Broschuere_Juni_2014.pdf |
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