Gemeindeversammlung
Ort
Schulhaus ZweigärtenEmbracherstrasse 11
8425 Oberembrach
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden gemäss Broschüre (siehe unten)
- Voraussetzungen
- Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 43 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im voraus. Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt. Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung dem Gemeinderat oder der Primarschulpflege schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.
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Dokumente
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GV-Broschuere_Juni_2009.pdf | Download | 0 | GV-Broschuere_Juni_2009.pdf |
Publi_GV17.06.2009_Beschlusse.doc | Download | 1 | Publi_GV17.06.2009_Beschlusse.doc |