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Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung enthalten.

Aufgaben:Gemeindeversammlungen finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt, nämlich:

Im Juni: Zur Abnahme der Jahresrechnung des Vorjahres

Im November: Zur Abnahme des Voranschlags und zur Festsetzung des Steuerfusses für das Folgejahr

Aufgaben nach Bedarf:
Bewilligung von Krediten
Erlasse und Änderung von Verordnungen
Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen
Beschluss über Grundstückgeschäfte
Beschluss über Einbürgerungsgesuche
Behandlung von Anfragen und Initiativen
Voraussetzungen:Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 43 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im voraus.Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.
Nächste Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
20. Juni 2012 20:00 - 22:00 Uhr Schulhaus Zweigärten gemeindeschreiber@oberembrach.ch
21. Nov. 2012 20:00 - 22:00 Uhr Schulhaus Zweigärten gemeindeschreiber@oberembrach.ch

Letzte Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
23. Nov. 2011 20:00 Uhr Schulhaus Zweigärten gemeindeschreiber@oberembrach.ch
22. Juni 2011 20:00 Uhr Schulhaus Zweigärten gemeindeschreiber@oberembrach.ch
24. Nov. 2010 20:00 Uhr Schulhaus Zweigärten gemeindeschreiber@oberembrach.ch
23. Juni 2010 20:00 Uhr Schulhaus Zweigärten gemeindeschreiber@oberembrach.ch
25. Nov. 2009 20:00 Uhr Schulhaus Zweigärten gemeindeschreiber@oberembrach.ch
17. Juni 2009 20:00 Uhr Schulhaus Zweigärten gemeindeschreiber@oberembrach.ch

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