Friedensrichter
Der Friedensrichter ist die erste Instanz zum Schlichten von Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder zwischen Privatpersonen und Firmen. Der Friedensrichter ist vom Volk für eine Amtsperiode von 6 Jahren gewählt. Er amtet auf eigene Rechnung nach kantonalen Gebührenansätzen.
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