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Friedensrichter

Der Friedensrichter ist die erste Instanz zum Schlichten von Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder zwischen Privatpersonen und Firmen.
Der Friedensrichter ist vom Volk für eine Amtsperiode von 6 Jahren gewählt. Er amtet auf eigene Rechnung nach kantonalen Gebührenansätzen.

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Friedensrichter
Pfarrhausstrasse 12
8424 Embrach
Tel. 079 819 65 25
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Besprechungen mit dem Friedensrichter sind nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.

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