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Urnenstandort Gemeindehaus, Eingangshalle
Urnen Öffnungszeiten
Sonntag09.00 - 10.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Klicken Sie auf die obenstehenden Daten, um die Ergebnisse von Oberembach anzusehen.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
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Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Sie können von dem Moment an abstimmen, wo Sie die Stimmunterlagen erhalten haben. Dabei haben Sie drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe:
  1. Persönlich bis zum Freitag vor dem Abstimmungssontag am Schalter der Gemeindeverwaltung.
  2. Persönlich am Sonntagmorgen von 09.00 - 10.00 Uhr an der Urne in der Gemeindeverwaltung (Urnen-Öfffnungszeiten vgl. anschliessend oder auf der Stimmkarte).
  3. Brieflich, indem Sie das Stimmkuvert per Post an die Gemeindeverwaltung zurück senden oder es bis spätestens Sonntagmorgen um 10.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Für die briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte genau die anschliessende detaillierte Anweisung.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsausweis oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das kleine Stimmzettelkuvert, kleben Sie dieses zu und legen Sie dieses Kuvert in das von der Gemeinde zugesandte grosse Abstimmungskuvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn ebenfalls ins grosse, von der Gemeinde zugesandte Stimmkuvert. Dabei muss im Fenster des Kuverts die Anschrift der Gemeindeverwaltung (Wahlbüro) erscheinen. Kleben Sie anschliessend auch das grosse Kuvert zu.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!). Sie können das Kuvert aber noch bis Sonntagmorgen 10.00 in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr Stimmzettelkuverts als Stimmausweise enthält
  • die Stimmzettel nicht im kleinen Stimmzettelkuvert verschlossen sind