Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 / Wahlergebnis vom 29.11.2020 und Anordnung 2. WahlgangErsatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022 Wahlergebnis vom 29.11.2020
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Anordnung 2. Wahlgang Beim 1. Wahlgang vom 29. November 2020 hat keine Person das absolute Mehr erreicht. Der Gemeinderat hat den 2. Wahlgang für die Urnenwahl auf den 7. März 2021 festgesetzt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 84 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in Verbindung mit § 31 der Verordnung über die politischen Rechte wird eine Frist bis spätestens am 7. Januar 2021 angesetzt, innert welcher sich Personen mit Name, Vorname, Beruf, Geburtsdatum und Adresse beim Gemeinderat melden können, welche auf dem Beiblatt zum leeren Wahlzettel aufgeführt werden möchten. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Oberembrach hat. Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Rekurs mit Antrag und Begründung erhoben werden. Oberembrach, 4. Dezember 2020 Gemeinderat Oberembrach
Datum der Neuigkeit 3. Dez. 2020
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